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BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 318/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Entgeltfortzahlung: selbständiger Verhinderungstatbestand oder Fortsetzungskrankheit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Psychose - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Grippe - Fortsetzungskrankheit - Lohnfortzahlungsanspruch
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.1976 - 1 Sa 16/76
- BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 318/76
Papierfundstellen
- BB 1977, 1605
- DB 1977, 2238
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66
Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist
Auszug aus BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 318/76
a) Die Klägerin meint, hier handele es sich nicht um zwei selbständige, sondern um einen einheitlichen Verhinderungstatbestand und beruft sich dafür auf das Urteil BAG 20, 90 = AP Nr. 27 zu § 133 c GewO.Es hat einen einheitlichen Verhinderungstatbestand angenommen und ausgeführt, während des Laufs der durch ein Unglück ausgelösten und noch nicht beendeten Arbeitsverhinderung könne kein neues Unglück eintreten, das nun seinerseits eine Arbeitsverhinderung mit einer weiteren Ingangsetzung des Anspruchszeitraumes zugunsten des Arbeitnehmers bewirke; ein Arbeitnehmer, der während noch andauernder Arbeitsverhinderung von einem neuen Unglück betroffen wird, werde nicht erst durch dieses neue Unglück an der Dienstleistung verhindert, wenn er bereits aufgrund des früheren Unglücks seine arbeitsvertraglich geschuldeten Dienste nicht leisten konnte und nicht zu leisten brauchte (BAG 20, 90 (93) = AP Nr. 27 zu § 133 c GewO (Bl. 2) mit zust. Anm. von Nikisch, ebenso Meisel, SAE 1968, 186 f. (zu 6); abw.
b) Der Senat hat aufgrund des jetzt zur Entscheidung stehenden Falles keinen Anlaß, das Urteil BAG 20, 90 = AP Nr. 27 zu § 133 c GewO zu überprüfen.
- BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Krankheitsfall …
Für diesen Sonderfall enthält das Gesetz einen ab gewandelten Zumutbarkeitsmaßstab (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 c der Gründe; Urteil des Senats vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80- AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 b der Gründe, diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 304/90
Krankheit und Wiederholungskrankheit
Diese Regelung beruht auf einer besonderen Zumutbarkeitserwägung des Gesetzgebers und soll den Arbeitgeber entlasten (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 b und c der Gründe). - BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeiter muß also zwischen zwei krankheitsbedingten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit arbeitsfähig gewesen sein, wenn ein neuer lohnzahlungspflichtiger Sechs-Wochen-Zeitraum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG beginnen soll (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe).
- BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 818/93
Lohnfortzahlung für Kur - Wiederholungserkrankung
Diese auf einer besonderen Zumutbarkeitserwägung des Gesetzgebers beruhende Regelung, die den Arbeitgeber entlasten soll (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 b und c der Gründe), hat jedoch eine Ausnahme wiederum für den Fall erfahren, daß der Arbeiter vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war. - BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91
Klage einer Landesversicherungsanstalt gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung …
Diese Regelung beruht auf einer besonderen Zumutbarkeitserwägung des Gesetzgebers und soll den Arbeitgeber entlasten (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 b und c der Gründe). - LAG Berlin, 20.01.1986 - 9 Sa 95/85
Lohnfortzahlung; Gehaltfortzahlung; Krankheit; Fortsetzungserkrankung; …
In dieser gesetzlichen Regelung hat der Grundsatz seinen Niederschlag gefunden, daß der Arbeitgeber innerhalb von 12 Monaten wegen derselben Krankheit seines Arbeiters grundsätzlich nur einmal für die Dauer von sechs Wochen mit der Lohnfortzahlungspflicht belastet werden soll (vgl. BAG vom 27.07.1977, DB 1977, 2238), zumal eine übermäßige Belastung des Arbeitgebers gerade durch chronisch Kranke auf die Dauer auch deren Arbeitsplätze gefährden könnte.